Hinrichtungsform des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die als Mörder oder Strassenräuber Verurteilten wurden auf ein Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Vorrangiges Ziel des ersten Aktes war das qualvolle Verstümmeln des Leibes, nicht der Tod. Man begann mit Knochen und Beinen.
Im zweiten Akt wurde der Leib in ein anderes Rad geflochten, was durch die gebrochenen Glieder möglich war oder daran festgebunden. Nun wurde das Rad an einem Stock oder Pfahl aufgerichtet. Dann durfte der Scharfrichter den Verurteilten gegebenenfalls enthaupten oder erdrosseln – es wurde auch ein Feuer unter dem Rad entfacht. Mord und Raub: Schuldspruch
Folgen: Sie finden keinen Halt im Leben, Sucht, fühlen sich oft wie gerädert